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Verkauf im Bieterverfahren: Attraktives Anlageobjekt in gefragter Innenstadtlage

395.000
4223 - Zum Verkauf
Verkauf im Bieterverfahren: Attraktives Anlageobjekt in gefragter Innenstadtlage
Grundstück 142,00 m² Wohnfläche 294,00 m² Baujahr 1910

Objektbeschreibung

Das Wohn- und Geschäftshaus aus dem Baujahr 1910 befindet sich in bester Innenstadtlage, direkt am Bahnhof, und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Der großzügige Gastronomiebereich im Erd- und Obergeschoss umfasst ca. 174 m² und war zuletzt als der bekannte „Club Sperl“ eine etablierte Adresse. Die Räumlichkeiten sind derzeit leerstehend und eignen sich sowohl für eine erneute gastronomische Nutzung als auch für eine Umgestaltung, beispielsweise als Bürofläche.

Das Gebäude ist vollständig unterkellert und bietet viel Stauraum für Lagerflächen. Eine getrennte WC-Anlage sowie eine kleine Küche sind bereits vorhanden und tragen zur optimalen Nutzbarkeit bei. Durch die zentrale Lage und die flexible Raumaufteilung ist das Objekt hervorragend für die Vermietung an einen neuen Pächter oder zur Eigennutzung bei einer eigenen Geschäftsidee geeignet.

Im Dachgeschoss befindet sich eine moderne Maisonettewohnung mit ca. 120 m² Wohnfläche. Die helle 3-Zimmer-Wohnung verfügt über ein Tageslichtbad mit Dusche und Waschmaschinenstellplatz, eine separate Küche und einen großzügigen Wohnraum unter dem Dach mit Kaminofen. Die Wohnung ist derzeit vermietet und erzielt eine monatliche Kaltmiete von 1.000 EUR.

Lagebeschreibung

Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in zentraler Lage. Die Umgebung zeichnet sich durch eine lebendige Infrastruktur aus und bietet eine ideale Basis für verschiedenste Gastronomie- oder Dienstleistungsunternehmen. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Geschäfte, Restaurants und Cafés, die sowohl Kundschaft als auch Mitarbeitenden eine angenehme Atmosphäre bieten. Öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar.

Sonstiges

Wichtige Hinweise zum Bieterverfahren:
Der Kaufinteressent bietet innerhalb einer bestimmten Frist den Kaufpreis, der ihm die Immobilie wert ist. Sowohl für den Verkäufer als auch für den Interessenten sind die Gebote zunächst unverbindlich. Entspricht das Höchstgebot den Kaufpreisvorstellungen und es kommt zu einer Einigung zwischen Bieter und Anbieter, wird, wie sonst auch, durch notarielle Beurkundung die Übertragung der Immobilie realisiert. Spannend bleibt das Verfahren bis man sich geeinigt hat, denn die Gebote der anderen Interessenten sind nicht bekannt.

Paul Saure